Die Parrel Bintze - eine Haube aus schwarzem Samt, mit schwarzen
oder weißen Perlen bestickt. Sie war (mit weniger Zierat) an Ehrentagen
sogar den Frauen und Jungfrauen im letzten der vier Stände erlaubt.
Die getollte Halskrause war nur den beiden ersten Ständen vorbehalten
(zu denen die Ratsherren, die "Doctores", die vornehmen Kaufleute und
sogar die Bierbrauer zählten).
Der Bawen oder Vlieger war nur den oberen beiden Ständen erlaubt.
Das Snörliefken - schwarzes oder geblümtes Mieder, vorne mit
Schnürlitzen verschlossen. Nur
der erste und zweite Stand durfte
es mit silbernen Haken und
Schnürketten schließen.
Der Rock mit den Schnüren -
stark gefältet, unten mit breitem
schwarzen Saum, hatte je nach
Stand 3 - 5 aufgesetzte Streifen.
Die Schürze - schmale Schürze,
bei den vornehmen Damen in
Plisseefalten gelegt, oben etwa 10
cm breit gesmokt. Sie hatte keine
Bänder, sondern wurde von einer
Kordel gehalten.
Foto: Jochen Stoss, Bremen, Rekonstruktion und Herstellung
der Trachten: Christel und Klaus Rosnau
Das Tipphoiken - Bei schlechtem Wetter trug man auf dem Kopf statt
der Perlenbintze ein "Tipphoiken" als langen Regenumhang aus fein
plissiertem schwarzen Stoff (siehe Tracht3).
In der Bremischen Kleiderordnung von 1656 sind die Einzelheiten
über die "Vorige Bremische Tracht" nachzulesen. Dort wird vom Rat
der Stadt Bremen genau festgelegt, was den einzelnen Ständen an
Aufwand für die Kleidung zugebilligt wird und was ihnen nicht gestattet
ist
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